Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Wer betrunken einen Unfall erleidet, wird wohl keine Leistung aus seiner privaten Unfallversicherung erhalten, schreibt der Versichererverband GDV in seinen „Positionen“ Nr. 89 vom Mai 2013.
Alle Jahre wieder stürmen viele hunderttausende Deutsche die Skipisten. Und immer wieder kommt es zu folgenschweren Unglücken, die die Gesundheit und finanzielle Existenz der Beteiligten ruinieren können.
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) bietet ein interaktives Tool an, mit dem Kinder bzw. Eltern und Kinder gemeinsam spielerisch Gefahrensituationen in den verschiedensten und für Kinder typischen Lebensbereichen erforschen können.
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