Wohngebäudeversicherung

  • Die Wohngebäudeversicherung

    Die Wohn­­gebäude­versicherung schützt Sie als Haus­besitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus und an den versicherten Gebäude­bestand­teilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektrische Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen.

  • Wenn das Wasser kommt ...

    Daran sollten Sie denken, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin angesichts der Hochwasserkatastrophe in Teilen Ost- und Süddeutschlands.

  • Weder Miete noch Wohnung

    Wenn die Wohnung wegen Hochwassers nicht bewohnbar ist, muss der Mieter auch keine Miete bezahlen.

  • Rauchmelder in NRW Pflicht

    Rauchmelder sind seit dem 1. April 2013 in Nordrheinwestfalen gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens bis 2017 müssen alle Wohnungen damit ausgestattet sein.

  • Bauabnahme: Letzte Rate nach vollständiger Fertigstellung und Mängelbeseitigung

    In den AGB eines Bauträgers, nach denen die letzte Rate in Höhe von 3,5 % der Vertragssumme "nach vollständiger Fertigstellung" eingefordert werden darf, sei so zu verstehen, dass nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sein müssten, sondern auch keine Mängel vorhanden sein dürfen.

  • Hoffentlich elementar versichert!

    Als Haus- oder Eigentumswohnungsbesitzer braucht man eine Wohngebäudeversicherung! So weit, so richtig. Viele Eigentümer nehmen allerdings an, dass damit auch die immer häufiger auftretenden so genannten Elementarschäden versichert sind – ein fataler Irrtum.

  • Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

    Bei bestimmtem Inventar kommt es nach Schadenfällen häufig zu Verwirrung, welche Versicherung einen Schaden wohl ersetzt. Beispiele sind Einbauküchen oder der Teppich bzw. Bodenbelag: Hausrat oder doch Bestandteil des Gebäudes?

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