Gesetzliche Krankenversicherung

  • Die gesetzliche Krankenversicherung

    Viele Arbeitnehmer sind wegen eines Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben nicht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Andere wiederum sind freiwillig gesetzlich versichert, sei es wegen der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen oder aus

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  • Krankentagegeld: „alles oder nichts“

    Rechtsanspruch auf die Zahlung eines Krankentagegelds besteht nur, wenn die Versicherten ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht mehr vollständig ausüben können.

  • Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung

    In die Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung aus einer Direktversicherung auch dann einzubeziehen, wenn sie auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Ver-sicherung beruhen.

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