Auslandskrankenversicherung

  • Die Auslandskrankenversicherung

    Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.

  • Krank im Ausland

    Wer im Ausland erkrankt, muss die Notrufzentrale seiner Auslandsreisekrankenversicherung verständigen. Andernfalls müssen später umfangreiche Nachweise erbracht werden.

  • Reiserücktrittsversicherung: Schutz bei Erkrankung nach dem Online-Check-In?

    Eindeutig ja, so das Amtsgericht München (rechtskräftiges Urteil, Az.: 171 C 18960/13, Pressemitteilung vom 2.6.2014). Nach Auffassung des Gerichts endet der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung nicht durch die Nutzung des Online-Check-In.

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