Betriebshaftpflichtversicherung

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung

    Als Betriebsinhaber haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden. Damit haften Sie auch für die Fehler Ihrer Beschäftigten. Gleiches gilt, wenn Sie freiberuflich tätig sind (in diesen Fällen spricht man von einer Berufs-Haftpflichtversicherung).

  • Verkehrssicherungspflicht nach Umständen

    „Wer im Winter auf einem erkennbar nur unzureichend gestreuten Weg eines Privatgrundstücks stürzt, hat in der Regel keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld“, fasste das Versicherungsjournal Ende vergangenen Jahres ein spät veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Mai 2012 (Az.: 10 U 44/11) zusammen.

  • Unfall in der Fahrschule - Haftungssituation bei Verkehrsunfällen eines Fahrschülers

    Fahrschüler machen Fehler, das überrascht niemanden. Doch nicht in jedem Fall ist es der Fahrlehrer bzw. dessen Haftpflichtversicherung, die für den Schaden geradesteht.

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