Als ergänzende Absicherung zu einer Pflegerenten-, Pflegetagegeld oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, können auch die sog. Grundfähigkeiten abgesichert werden. Diese werden in einem Katalog nach primären und sekundären Fähigkeiten sortiert. Primär sind i.d.R. das Sehen und das Sprechen. Als sekundär würde man beispielsweise das Treppensteigen oder das Sitzen einstufen. In der Regel erfolgt die Leistung als monatliche Rentenzahlung.